Gerichtliche
Abstammungsgutachten

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Allgemeines

Wir sind eines der führenden Sachverständigenlabore für Abstammungsbegutachtungen in Deutschland und Österreich.
Bundesweit beauftragen uns Amtsgerichte und Oberlandesgerichte (in Österreich: Bezirksgerichte) mit der Durchführung von Abstammungsgutachten.

Frau Dr. Sabine Rölleke ist für Deutschland öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für genetische Abstammungsbegutachtung und für Österreich allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige am Landesgericht für Zivilrechtssachen in Wien und Mitglied im Hauptverband der Gerichtssachverständigen. Zudem ist sie Vorsitzende des Bundesverbandes öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständige für Abstammungsbegutachtung (BVöSA). Dieser Verband setzt sich für eine revisionssichere Qualität der Abstammungsgutachten ein.

Viele Gerichte schätzen unsere langjährige Berufserfahrung in der Abstammungsbegutachtung nicht nur in Standardfällen, sondern auch in Begutachtungen, bei denen Proben des vermuteten Vaters nicht zur Verfügung stehen.

Wir haben ein bundesweites Netz von Amts- und Fachärzten aufgebaut. Die Probenentnahme erfolgt mit höchsten Standards an die Identitätsfeststellung direkt am Wohnort eines jeden Beteiligten oder am Standort des örtlich zuständigen Gesundheitsamtes. Der Verfahrensablauf und die Kommunikation zwischen dem Gericht, den Gesundheitsämtern und den Beteiligten sind so optimiert, dass ein Gutachten ohne nennenswerte Verzögerungen erstellt wird.



Ablauf

Das Gericht bestellt Frau Dr. Sabine Rölleke als Sachverständige und übersendet dem Dr. Rölleke Labor einen entsprechenden Gerichtsbeschluss.

Das Dr. Rölleke Labor beauftragt unverzüglich das für jeden Beteiligten örtlich zuständige Gesundheitsamt oder in Ausnahmefällen einen niedergelassenen Facharzt am jeweiligen Wohnort des Beteiligten. Für Beteiligte im Großraum Berlin können die Proben direkt in unserem Firmensitz in Potsdam oder in unserer Zweigstelle in Berlin-Friedenau entnommen werden.

Den Beteiligten wird der Termin zur Probenentnahme mitgeteilt.

Die Beteiligten erscheinen bei uns oder beim Gesundheitsamt/Facharzt und geben dort die Proben ab. Zugleich wird die Identität der Personen zweifelsfrei festgestellt und eine Dokumentation über die Identitätsfeststellung und die Probenentnahme gefertigt. Bei der Terminvergabe darauf geachtet, dass die Beteiligten zu voneinander getrennten Terminen einbestellt werden. Die Kindesmutter und der vermutete Vater werden sich also nicht unverhofft bei der Probenentnahme begegnen, es sei denn, die Beteiligten wünschen ausdrücklich einen gemeinsamen Termin.

Das Gesundheitsamt übersendet uns (dem Labor) die Proben und die entsprechende Dokumentation.

Wir untersuchen die Proben und erstellen das Gutachten (innerhalb von 10 Werktagen nach Eingang aller Proben)

Wir stellen ein!

Sie haben Lust auf eine neue Herausforderung in einem labor- und naturwissenschaftlichen Arbeitsumfeld? Werden Sie Teil des Teams in unserer Geschäftsstelle in Potsdam, Babelsberg. Unsere aktuellen Jobangebote finden Sie hier.